Rechtsprechung
   BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 46/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1359
BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 46/76 (https://dejure.org/1978,1359)
BAG, Entscheidung vom 03.10.1978 - 6 ABR 46/76 (https://dejure.org/1978,1359)
BAG, Entscheidung vom 03. Oktober 1978 - 6 ABR 46/76 (https://dejure.org/1978,1359)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,1359) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gefangene - Öffentlich-rechtliches Gewaltverhältnis - Arbeit in Privatbetrieb - Arbeitnehmer - Betriebsrat - Beteiligungsrecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1979, 1186
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.04.1969 - 5 AZR 438/68

    Ansprüche auf angemessene Entlohnung - Strafgefangene - Untersuchungsgefangene -

    Auszug aus BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 46/76
    (MG, Urteil vom 24. April 1969 - 5 AZR 438/68 - = AP Nr. 18 zu § 5 ArbGG 1953).
  • BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60

    Chefarzt als Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 46/76
    Das sind alle Be triebsangehörigen, die aufgrund eines (privatrechtlich) begründeten Arbeitsverhältnisses für den Betriebsinhaber Arbeit leisten (BAG AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche? BAG AP Nr. 3 zu § 55 ZPO; BAG AP Nr. 18 zu § 611 BGB Urlaubs recht; BAG AP Nrn. 1, 3, 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG, Beschluß vom 3. Juli 1975 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch, 7- Aufl. Bd. 1, § 9 m.w. Hinweisen; Fitting-Auffarth-Kaiser, aaO, § 5 Anm.3; Dietz-Richardi, aaO, § 5 Anm. 6; Galperin-Löwisch, BetrVG, 5. Aufl., § 5 Annu 2; GK-Kraft, BetrVG, § 5 Anm. 9).
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    d) Soweit der Sechste Senat in seiner Entscheidung vom 3. Oktober 1978 (6 ABR 46/76 - AP Nr. 18 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe) die Auffassung vertreten hat, das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG beziehe sich nur auf Personen, die als Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt werden sollen, vermag der Senat dem aus den dargelegten Gründen nicht zu folgen.
  • LAG Hamm, 05.02.1991 - 7 Ta 31/91
    Arbeitnehmer ist demzufolge nur derjenige, der aufgrund privat-rechtlicher Beziehungen in einen Betrieb eingegliedert ist und abhängige, fremdbestimmte Arbeit leistet (Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 6. Aufl. § 8 I 1 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung; BAG, Beschluß vom 03.10.1978 - 6 ABR 46/76 - AP Nr. 18 zu § 5 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 07.02.1990 - 5 AZR 84/89-; LAG Hamm, Urteil vom 11.02.1989 - 7 Sa 64/89 - und vom 25.10.1988 - 7 Sa 689/88-).

    Denn auch hierbei handelt es sich um eine Arbeitsaufnahme im Vollzug, die nicht im Belieben des Strafgefangenen liegt, so daß auch hierfür das besondere öffentlich-rechtliche Gewaltverhältnis die notwendige Rechtsgrundlage bietet, solange der Strafgefangene auf Weisung der Leitung der JVA Arbeiten verrichtet (BAG, Beschluß vom 03.10.1978, a.a.O.; Kissel, GVG , Stand 1988, § 13 Rdn. 181; Schaub, a.a.O. § 8 112; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG 1990, § 5 Rdn. 14).

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2000 - 11 TaBV 73/00

    Betriebsvertretung: Mitwirkung am Beschlussverfahren - Arbeitnehmer bei den

    Denn in einer Entscheidung des 6. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 03.10.1978 (- 6 ABR 46/76 ­ AP Nr. 18 zu § 5 BetrVG 1972) wurde die Auffassung vertreten, dass sich das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG nur auf Personen beziehe, die als Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt werden sollten.
  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85

    Ausbildungsverhältnis zwischen einem Strafgefangenen und der

    Mit dem Hinweis hierauf hat der Sechste Senat in seinem Beschluß vom 3. Oktober 1978 - 6 ABR 46/76 - (AP Nr. 18 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 3 der Gründe) den Arbeitnehmerstatus eines Gefangenen auch nach den am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes verneint.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2012 - 20 A 697/11

    Mitbestimmung eines Personalrats bei Beschäftigung von Strafgefangenen in der

    vgl. BAG, Beschluss vom 3. Oktober 1978 6 ABR 46/76 , DB 1979, 1186.
  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 9 TaBV 175/09

    Unterlassung der Einstellung von Arbeitnehmern ohne Beteiligung des Betriebsrats

    Unabhängig davon handelt es sich nach wie vor jedenfalls um Einstellungen im Sinne von § 99 BetrVG bei Personen, die als Arbeitnehmer des Betriebsinhabers in dem Betrieb beschäftigt werden sollen (vgl. BAG 03.10.1978 - 6 ABR 46/76 - Rn 12, zitiert nach juris) .
  • VG Düsseldorf, 25.02.2011 - 34 K 4742/10

    Mitbestimmungsrecht bei der Beschäftigung von Strafgefangenen für Hilfsarbeiten

    vgl. zur Gefangenarbeit auch BVerfG, Beschluss vom 27.Dezember 2007, 2 BvR 1061/05, a.a.O.; vgl. ferner BAG, Beschluss vom 3. Oktober 1978, 6 ABR 46/76, EzA § 5 BetrVG 1972 Nr. 33 und Juris-Dokumentation.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2009 - 13 Ta 1102/09

    Für die Überprüfung der Versagung einer Zuweisung von Arbeit zu bestimmten freien

    Die Klägerin hat weder mit der Beklagten noch mit irgendeinem weiteren privatrechtlichen Träger ein Arbeitsverhältnis abgeschlossen, vielmehr ist sie als Strafgefangene keine Arbeitnehmerin im Sinne von § 5 ArbGG (vgl. nur BAG 3, 10.1978 AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 18).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.08.2013 - 6 Ta 139/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Strafgefangener, Justizvollzugsanstalt,

    Zwischen dem Strafgefangenen und dem Träger der Justizvollzugsanstalt besteht bereits kein privatrechtliches Rechtsverhältnis (BAG 03.10.1978 - 6 ABR 46/76 - III., 3. der Gründe, AP BetrVG 1972, § 5 Nr. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht